1. Vertragsschluss
Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages dar. Zur Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung erhalten Sie unmittelbar nach der Bestellung eine E-Mail, welche neben den Einzelheiten Ihrer Bestellung (Bestellbestätigung) auch eine Widerrufsbelehrung in Textform enthält. Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. JETZT-PR weist ausdrücklich in der Bestellbestätigung darauf hin. Ein Dienstleistungsvertrag kommt dann zustande, wenn JETZT-PR die für die Erbringung der bestellten Dienstleistungen notwendigen Inhalte vom Kunden erhält und diese auf Verwertbarkeit geprüft hat. Fällt die Prüfung positiv aus, gilt die Annahme des Kundenauftrages automatisch als durch JETZT-PR erklärt. Fällt die Prüfung auch nach Nachbesserung durch den Kunden negativ aus, kann JETZT-PR die Bestellung ohne Anspruch des Kunden auf Erfüllung zurückweisen.Tritt dieser Fall ein, teilt JETZT-PR dies dem Kunden schriftlich mit und erstattet den vorab vom Kunden bezahlten Betrag innerhalb von 30 Tagen ab Versand der Bestellablehnung auf das Bankkonto des Kunden zurück. Auch kommt über Dienstleistungen kein Vertrag zustande, die nicht in der Bestellbestätigung aufgeführt sind.
2. Außerordentliche Kündigung
JETZT-PR behält sich ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund vor. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde schuldhaft gegen seine Pflichten aus dem Vertragsverhältnis verstößt. Ein solcher Fall liegt unter anderem vor, wenn der Kunde:
Darüber hinaus steht JETZT-PR ein außerordentliches Kündigungsrecht im Falle der Änderung der gesetzlichen Grundlagen dieses Vertrages, der den Vertrag betreffenden Anordnungen und/oder Verfügungen durch Behörden, Gerichte oder andere Träger öffentlicher Gewalt zu, sofern diese dazu führen, dass JETZT-PR ein Festhalten am Vertrag unzumutbar wird.
Darüber hinaus steht JETZT-PR ein außerordentliches Kündigungsrecht im Falle der Änderung der gesetzlichen Grundlagen dieses Vertrages, der den Vertrag betreffenden Anordnungen und/oder Verfügungen durch Behörden, Gerichte oder andere Träger öffentlicher Gewalt zu, sofern diese dazu führen, dass JETZT-PR ein Festhalten am Vertrag unzumutbar wird.